Verkehrssicheres Fahren

Radfahrer können aber durch ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr ihre Sicherheit erhöhen. © April Agentur/ ADFC

Verkehrssicherheit für Radfahrende

Unfälle passieren. Leider. Radfahrende können aber durch ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr ihre Sicherheit erhöhen, und so auch das Verhalten anderer Menschen im Straßenverkehr indirekt beeinflussen. Der ADFC gibt Verhaltenstipps.

Eine Möglichkeit, die Radfahrende nutzen sollten, denn sie haben im Gegensatz zu Autofahrern keine Knautschzone und keinen Airbag

Rückblick: Ein sonniger Tag im Mai 2009. Michael Ruf, leidenschaftlicher Fahrradfahrer aus Freiburg im Breisgau, hält auf einer Fußgängerinsel inmitten einer vierspurigen Fahrbahn: Die Ampel zeigt rot. Als es grün wird, will Michael Ruf losfahren.

Die goldenen Regeln des ADFC zur Verkehrssicherheit
Die goldenen Regeln des ADFC zur Verkehrssicherheit © April Agentur/ ADFC

Auf einen Blick: Die goldenen Regeln des ADFC zur Verkehrssicherheit

  • Rücksicht nehmen und vorsichtig Rad fahren.
  • Nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren.
  • Eindeutig und vorausschauend Rad fahren. Handzeichen geben.
  • Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen.
  • Abstand halten und sich Sicherheitszonen schaffen.
  • Abbiegende Autos und Lkws erfordern erhöhte Aufmerksamkeit. Stichwort: Toter Winkel.
  • Nicht als Geisterfahrer unterwegs sein.

Doch rechts von ihm macht eine große dunkle Limousine einen Satz auf die Mittelinsel zu – in seiner Fahrspur hätte der Autofahrer eigentlich nur vor der Fußgängerinsel nach links abbiegen können und dürfen. Der Außenspiegel der Beifahrerseite erfasst den Radfahrer am Arm und reißt ihn mit sich. Michael Ruf prallt mit dem Hinterkopf gegen das Dach des Autos, bevor er auf dem Boden aufschlägt.

Derartige Unfälle ereignen sich auf Deutschlands Straßen hundertfach. „Rund 75 Prozent aller Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, in die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer verwickelt sind, finden zwischen Rad- und Autofahrenden statt“, sagt Martin Jobst vom ADFC-Expertenteam Verkehrssicherheit. Drei Viertel dieser Unfälle werden von Kraftfahrzeugfahrerinnen und -fahrern verursacht.

Erfahrungen und typische Unfallsituationen hat der ADFC zusammengetragen und Verhaltenstipps entwickelt, die er in der in Kooperation mit dem Bundesverkehrsministerium entstandenen Vortragsreihe „Sicher Rad fahren – Regeln und Tipps“ publik macht. Bundesweit war der ADFC unterwegs, um Radfahrenden zu vermitteln, wie sie sicherer durch den Verkehr kommen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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