Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Heidekreis

Diese Schilder kennzeichnen Wege, die Radfahrer benutzen müssen. Das Befahren der Fahrbahn mit dem Fahrrad ist dann verboten © ADFC Heidekreis

Benutzungspflichtige Radwege – blaue Schilder bedeuten Radweg-Pflicht

Viele Verkehrsteilnehmer denken: Radweg ist gleich Radweg. Doch das stimmt nicht. Nur dort, wo die charakteristischen blauen Verkehrsschilder mit dem weißen Fahrradsymbol stehen, besteht eine Nutzungspflicht für Radfahrer.

Diese Zeichen, auf denen entweder nur das Fahrradsymbol oder in Kombination mit einem Fußgängerpiktogramm abgebildet ist, verwandeln einen einfachen Radweg in einen verpflichtende Weg. Das Befahren der Straße ist dann verboten.

Aber: Das Aufstellen dieser Schilder ist an strenge Bedingungen geknüpft.

Strenge Regeln für das Aufstellen der blauen Schilder
Eine Benutzungspflicht, also das Verbot auf der Fahrbahn zu fahren, darf ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherheit verhängt werden. Klassische Beispiele sind Straßen mit zugelassenen Geschwindigkeiten über 50 km/h oder Strecken mit extrem dichtem Verkehr. Doch selbst dann ist die Anordnung nicht automatisch gerechtfertigt. Auch die Qualität und die Linienführung der Radwege sind entscheidende Kriterien. Dazu gehören eine durchdachte Streckenführung, ausreichende Breite und vor allem sichere Lösungen an Knotenpunkten. Kreuzungen, Einmündungen und belebte Zufahrten müssen so gestaltet sein, dass Radfahrer nicht übersehen werden können.

Fehlen diese Merkmale, darf es nach der aktuellen Rechtsgrundlage keine Anordnung der Benutzungspflicht geben.

Soltau zog Konsequenzen 
Weil viele bestehende Radwege diese Anforderungen nicht erfüllen, hat die Stadt Soltau vor mehr als 10 Jahren einen bemerkenswerten Schritt gewagt: Sämtliche Benutzungspflichten im Stadtgebiet wurden aufgehoben. Die Begründung ist einleuchtend: Mangelhafte Radwege bieten keinen Sicherheitsvorteil gegenüber der Fahrbahn.

Soltauer Radfahrer können seitdem selbst entscheiden, wo sie fahren möchten – auf der Straße, auf vorhandenen Radwegen oder auf freigegebenen Gehwegen. Diese Entscheidungsfreiheit entspricht dem ursprünglichen Grundsatz der Straßenverkehrsordnung. Denn Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören damit auf die Fahrbahn.

Wichtig für Autofahrer
Für Autofahrer bedeutet das: Sie sollten in Soltau, aber auch in anderen Kommunen des Heidekreises immer mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen – auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Diese Radfahrer verstoßen nicht gegen Verkehrsregeln, sondern nutzen ihr Recht auf die freie Wahl ihrer Wege.

Wichtig ist, Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren und mit ausreichendem Abstand zu überholen. Seit 2020 gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Metern und außerorts von zwei Metern.

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https://heidekreis.adfc.de/artikel/benutzungspflichtige-radwege-blaue-schilder-bedeuten-radweg-pflicht

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