
Nicht benutzungspflichtiger Radweg in Soltau: In der Celler Straße ist der Radweg durch eine Grünanlage vom Gehweg getrennt. © ADFC Heidekreis
Radwege ohne Benutzungspflicht – Wahlfreiheit statt Verbot
Wer täglich mit dem Auto unterwegs ist, kennt die Situation: Ein Radfahrer fährt auf der Fahrbahn, obwohl direkt daneben ein Radweg verläuft. Schnell kommt Ärger auf. Doch in den meisten Fällen ist das Verhalten völlig korrekt und regelkonform.
Die fehlende Beschilderung macht den Unterschied
Während benutzungspflichtige Radwege durch die bekannten blauen Schilder mit Fahrradsymbol gekennzeichnet sind und damit das Befahren der Straße verboten ist, fehlt diese Beschilderung bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen. Man erkennt sie daran, dass sie deutlich vom Gehweg abgesetzt sind – etwa durch farbliche Markierung, Grünstreifen oder eine andere Pflasterung. Radfahrer haben hier die Wahl, ob sie auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren möchten.
Gute Gründe für die Fahrbahn
Diese Wahlfreiheit ist nicht willkürlich, sondern durchaus sinnvoll. Sie ermöglicht es Radfahrern, ihre Wege flexibler zu gestalten und sich den jeweiligen Verkehrsbedingungen anzupassen. Schlechter Belag, Hindernisse auf dem Radweg oder problematische Kreuzungssituationen können gute Gründe sein, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Besondere Aufmerksamkeit für eine sichere Fahrt
Wer lieber auf dem Radweg unterwegs ist und sich hier sicherer fühlt, sollte an Straßeneinmündungen und Einfahrten besonders aufmerksam sein. Hier hilft es, Blickkontakt zu Autofahrern aufnehmen hilft, um die Situation besser einschätzen zu können. Die jährlichen Unfallstatistiken der Polizei zeigen, dass Radfahrer in diesen Bereichen leicht übersehen werden und nicht die Vorfahrt bekommen, die ihnen zusteht. Das Risiko steigt besonders, wenn Radwege so verlaufen, dass Autofahrer sie schlecht oder erst spät wahrnehmen können.
Gefahr durch parkende Autos
Ein weiteres Risiko stellen parkende Autos links vom Radweg dar. Sich plötzlich öffnende Fahrzeugtüren können schwere Unfälle verursachen. Radfahrer sollten daher stets ausreichend Abstand zu parkenden Fahrzeugen halten. Gleichzeitig sind Autofahrer und Beifahrer in der Pflicht vor dem Öffnen der Tür immer einen Blick nach hinten zu werfen. Diese sogenannten „Dooring-Unfälle" sind keineswegs selten. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und das Bußgeld für das Nichtbeachten der Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen deutlich erhöht.








