
Hier dürfen Radfahrer auf der linken Seite fahren: der Radweg an der Winsener Straße in Soltau. © ADFC Heidekreis
Radfahren auf der linken Seite - Wann erlaubt und wo besonders gefährlich?
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot, das gilt sowohl für Autofahrer wie auch für Radfahrer. Dies bedeutet, dass Radwege grundsätzlich nur in Fahrtrichtung rechts benutzt werden dürfen.
Doch es gibt Ausnahmen, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen die Nutzung des Radweges in der linken Fahrtrichtung erlaubt, etwa in der Winsener Straße mit Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ (s. Foto oben links) oder am Ortsausgang mit dem Zeichen „Gemeinsamer Geh- und Radweg“, wo die Benutzung Pflicht ist. (s. Foto oben rechts).
Radfahrer sollten aber wissen, dass das Befahren in Fahrtrichtung links Risiken birgt. In dieser Richtung fahrende Radfahrer werden häufig übersehen, denn Autofahrer aus Nebenstraßen oder Grundstückszufahrten schauen meist nur nach links. Der Autofahrer biegt ein, ohne den von links kommenden, aber vorfahrtberechtigten, Radfahrer zu bemerken. Ein Zusammenstoß ist oft unvermeidbar.
Sicher auf der linken Seite unterwegs
Wenn das Fahren auf der linken Seite erlaubt ist, sollten Radfahrer besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen:
- Geschwindigkeit drosseln: Fahren Sie an Einmündungen langsamer als gewöhnlich,
- Blickkontakt suchen: Vergewissern Sie sich, dass Autofahrer Sie gesehen haben,
- Bremsbereit sein: Rechnen Sie jederzeit mit abbiegenden Fahrzeugen,
- An Kreuzungen besonders aufpassen: Hier passieren die meisten Unfälle
Geisterradler gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer
Leider ist häufig zu beobachten, dass Radfahrer trotz der Gefahren illegal auf der linken Seite fahren – oft sogar mit hohem Tempo. Das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Es ist vor allem auch gefährlich. Tatsächlich zählt das Fahren in falscher Richtung zu den häufigen Unfallursachen beim Radfahren. Die vermeintliche Abkürzung oder Bequemlichkeit kann schnell zu Unfällen führen.








