Hinweis auf den vorgeschriebenen Abstand beim Überholen

Sie fahren mit Abstand am besten - Hinweis auf den vorgeschriebenen Abstand beim Überholen © D. Blume-Winkler

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Sie fahren mit Abstand am besten. Mit großen Bannern wirbt der ADFC derzeit wieder in Soltau für mehr Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr.

Mit der Aktion „1,5 Meter Abstand“ weist der ADFC (Heidekreis) gemeinsam mit der Verkehrswacht Soltau und den Sponsoren Volksbank Lüneburger Heide und Fahrschule Brunckhorst auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer hin. Autofahrenden soll verdeutlich werden, dass Radfahrer, um sich sicher zu fühlen, einen größeren Sicherheitsabstand zum KFZ-Verkehr benötigen.

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 ist dieser Mindestabstand auf 1,50 Meter festgesetzt worden. Dieser Abstand gilt auch, wenn Radfahrer auf Schutz- und Radfahrstreifen unterwegs sind. „Leider stellen wir immer wieder fest, dass hier mit einem zu geringen Abstand überholt wird“, so der ADFC.

Mit der Aktion erhoffen sich die Akteure, alle Verkehrsteilnehmer für das sichere Überholen zu sensibilisieren und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass Radfahrer in Soltau die Fahrbahn benutzen dürfen. Mit der Respektierung des Sicherheitsbedürfnisses von Radfahrern im Straßenraum wird jeder Autofahrer einen Beitrag dazu leisten, die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel zu fördern. Er leistet damit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt. Denn Untersuchungen haben ergeben, dass Menschen das Fahrrad als Verkehrsmittel häufiger nutzen würden, wenn die Bedingungen im Straßenverkehr sicherer wären.

Die Banner werden seit 2020 regelmäßig in Soltau und anderen Kommunen des Landkreises aufgehängt, z.B. während des Stadtradelns in Soltau und Schneverdingen.

Verwandte Themen

Sie fahren mit Abstand am besten ...

Für mehr Sicherheit auf Soltaus Straßen

Erste gemeinsame Aktion der Initiative "Soltau fährt Rad" und ADFC Heidekreis für mehr Sicherheit für Radfahrer

https://heidekreis.adfc.de/artikel/mindestabstand-beim-ueberholen-von-radfahrern

Bleiben Sie in Kontakt