Für mehr Sicherheit auf Soltaus Straßen
Erste gemeinsame Aktion der Initiative "Soltau fährt Rad" und ADFC Heidekreis für mehr Sicherheit für Radfahrer
„Sie fahren mit Abstand am besten …“ – Plakate an den Hauptverkehrsstraßen in Soltau weisen Autofahrer darauf hin, dass Radfahrende mit mindestens 1,50 m überholt werden müssen. Seit 2020 regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) im § 5 eindeutig, dass der Überholabstand mindestens 1,50 m betragen muss, um Radfahrern eine sichere Fahrt zu ermöglichen. Außerorts sind es sogar 2 m. Und dieser Abstand gilt auch bei mit gestrichelten Linien markierten Schutzstreifen.
Und wenn der Gegenverkehr das sichere Überholen nicht zulässt, ist mit dem Überholvorgang zu warten, bis sich eine geeignete Gelegenheit ergibt.
„Würden alle Autofahrende diese Vorgabe beachten, würde das Radfahren auf der Straße sicherer sein und auch so wahrgenommen werden.“, sagt Lena Großholz von Soltau fährt Rad. Doch bis heute gibt es Autofahrende, die die inzwischen 4 Jahre alte Regelung der Straßenverkehrsordnung nicht kennen und mit einem zu geringem Abstand beim Überholen Radfahrer verunsichern und gefährden.
Leider kommt es sogar regelmäßig vor, dass Autofahrer Radfahrer hupend an den Straßenrand drängen oder durch einen Zuruf oder eine Geste darauf hinweisen, dass Rad- oder Gehweg zu benutzen sind, obwohl Radfahrer in Soltau auch immer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Benutzungspflichtige Radwege gibt es in Soltau nicht mehr.
„Wir möchten mit dieser Aktion auch zeigen, dass mit relativ wenig Aufwand ein Beitrag für mehr Sicherheit von Radfahrer geleistet werden kann. Kommunen können sich so mit einfachen Mitteln für die Förderung des Radverkehrs einsetzen.“, so Doris Blume-Winkler vom ADFC Heidekreis. Buchholz in der Nordheide z.B. macht es vor und wirbt mit Kandelaber-Plakaten für den sicheren Überholabstand und informiert Autofahrer, dass Radfahrer auf der Straße fahren dürfen oder weist auf das Parkverbot auf Schutzstreifen hin.