Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Heidekreis

In der Fußgängerzone in Soltau dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit fahren – außer an Markttagen © M. Hoops

Fußgängerzone: Rücksicht macht das Miteinander möglich

In Soltaus Fußgängerzone, der Marktstraße, ist das Radfahren mit Einschränkungen erlaubt. Das erkennst du am Schild „Radfahrer-frei“ unter dem Fußgängerzonen-Schild. An Wochenmarkttagen ist es jedoch grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Passanten aus dem Weg zu klingeln und mit 25km/h durch die Straße zu zischen, ist nicht erlaubt. Wir dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen Fußgängern Vorrang gewähren. Als Radfahrer sind wir hier nur zu Gast und müssen auf Menschen, die oft schlendernd und schauend ihren Aufenthalt in der Fußgängerzone genießen, Rücksicht nehmen. Vorsicht ist auch an Ein- und Ausgängen von Geschäften geboten. Flanierende Menschen, die ältere Generation sowie kleine Kinder sind oftmals weniger aufmerksam, fühlen sich bedrängt oder gefährdet. Diese Personengruppen benötigen besonderen Schutz.

Bei starkem Fußgängeraufkommen müssen wir grundsätzlich vorausschauend fahren und freiwillig vom Rad absteigen und schieben, um Konflikte zu vermeiden und sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. Im schlimmsten Gefährdungsfalle droht sonst ein Bußgeld.

Um das Privileg des Radfahrens in der Soltauer Fußgängerzone aufrecht zu erhalten, sollten wir:

  • uns bewusst machen, dass Fußgänger Vorrang haben,
  • die Geschwindigkeit anpassen und Schrittgeschwindigkeit fahren,

aufmerksam sein, Rücksicht nehmen und Verständnis füreinander haben, denn alle möchten gerne vorankommen.

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