
An den Hauptverkehrsstraßen in Soltau sind viele Gehwege für den Radverkehr freigegeben. Benutzen müssen Radfahrradfahrer diese Wege nicht. © ADFC Heidekreis
Gehwege für Radfahrer freigegeben - hier gilt Schrittgeschwindigkeit
Das Zusatzschild macht den Unterschied
Ein Gehweg ist ein Sonderweg für Fußgänger und darf von Radfahrern grundsätzlich nicht befahren werden. Nur durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist Radfahrern die Nutzung gestattet. Sie können diesen, müssen ihn aber nicht benutzen. Radfahrer können also wählen, ob sie auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn fahren möchten.
Schrittgeschwindigkeit ist nicht verhandelbar
Auf dem Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang. Radfahrer haben sich dementsprechend zu verhalten. So dürfen sie hier nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen und bei Bedarf müssen Radfahrer auch mal anhalten.
Die Gehwegfreigabe ist ein Kompromiss. Sie ermöglicht es unsicheren oder langsameren Radfahrern, gefährliche Straßenabschnitte zu umgehen, wenn es keine Radwege gibt. Dieses Verkehrsschild ist in Soltau leider sehr häufig anzutreffen. Notwendig wären „echte“ Radwege, um ein zügiges Fahren abseits der Fahrbahn zu ermöglichen.








