Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Heidekreis

Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt – ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg verpflichtet Radfahrer nicht, diesen zu benutzen. Autofahrer müssen – wie hier im Bild - mit einem Abstand von 1,50 m überholen. © ADFC Heidekreis

Radfahren auf der Fahrbahn

Warum fährt der Radfahrer auf der Straße und nicht auf dem Radweg? Dürfen sie das?" Diese Frage stellen sich viele Autofahrer.

Die Antwort ist einfacher als gedacht, denn nach der Straßenverkehrsordnung ist das Fahrrad ein Fahrzeug und gehört somit auf die Fahrbahn. Diese klare Definition ist wichtig für das Verständnis der Rechte und Pflichten von Radfahrern im Straßenverkehr. 

Blaue Schilder machen den Unterschied 
Nur in Ausnahmefällen ist das Fahren auf der Fahrbahn für Radfahrer verboten – nämlich dann, wenn Radwege durch blaue, runde Schilder mit weißem Fahrradsymbol (Verkehrszeichen 237, 240 oder 241) als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind. Alle anderen Radwege oder freigegebenen Gehwege müssen nicht benutzt werden. Radfahrer haben hier die freie Wahl zwischen der Fahrbahn oder dem Radweg auf dem Hochbord. Diese Regelung gilt in Soltau an allen Hauptverkehrsstraßen. Autofahrer sollten dies wissen und daher stets mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen. 

Der richtige Abstand ist entscheidend
Auf der Straße gilt für Radfahrer das Rechtsfahrgebot. Dies bedeutet aber nicht, dass über Gullydeckel oder direkt am Rinnstein gefahren werden muss. Um ausreichend Bewegungsfreiheit und damit Sicherheit zu gewährleisten, ist ein Abstand von ca. 1 Meter sinnvoll. 

Besondere Vorsicht ist beim Vorbeifahren an parkenden Autos geboten. Hier sollte der Abstand größer sein, um sich vor plötzlich öffnenden Autotüren zu schützen. Dieses sogenannte „Dooring" ist eine häufige Unfallursache, die durch einen ausreichenden Sicherheitsabstand vermieden werden kann.

Überholregeln für Autofahrer
Für Autofahrer gelten beim Überholen von Radfahrern seit 2020 verschärfte Regeln: Der Mindestabstand beträgt 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Lässt der Gegenverkehr das sichere Überholen nicht zu, müssen Autofahrer warten, bis sich eine geeignete Gelegenheit ergibt. Denn ein zu geringer Überholabstand kann durch den Sogeffekt oder bei plötzlichen Ausweichmanövern zu schweren Unfällen führen.

Miteinander statt gegeneinander und Verständnis für beide Seiten
Gegenseitige Akzeptanz und umsichtiges Fahren ist eine Voraussetzung für ein sicheres Miteinander auf der Straße. Das bedeutet, dass sich Autofahrer und Radfahrer gegenseitig respektieren und die Bedürfnisse und potenziellen Schwächen der anderen berücksichtigen. Gegenseitige Akzeptanz bedeutet auch, Fehler anderer zu tolerieren und nicht aggressiv darauf zu reagieren, sondern stattdessen besonnen und defensiv zu agieren, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Nur so können alle Verkehrsteilnehmer sicher und ohne unnötigen Stress ihr Ziel erreichen.

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https://heidekreis.adfc.de/artikel/auf-der-fahrbahn-radfahren

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