Wo dürfen, wo müssen Radfahrer fahren? Ein Ratgeber für Radfahrer und Autofahrer
Immer wieder gibt es Unsicherheiten, wo Radfahrer fahren müssen oder wo sie fahren dürfen. In einer Artikelserie, die 14-tägig in der Böhmezeitung erscheint, sollen die gültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erläutert werden.

"Früher stand hier ein Radwegschild, jetzt ist es weg. Darf ich hier noch Rad fahren?" Solche und ähnliche Fragen hören die Mitglieder von "Soltau fährt Rad" und des ADFC häufig. Wo früher Radwege klar gekennzeichnet waren, fehlen heute die Schilder. Viele Radfahrer und Autofahrer sind verunsichert, welche Regeln gelten. Radfahrer wissen oft nicht, wo sie fahren dürfen und wo sie fahren müssen. Verwunderlich ist das nicht, da sich die Regeln für Radfahrer in den letzten 30 Jahren oft geändert haben.
Bis 1997 mussten Radfahrer jeden Radweg benutzen, wenn es einen gab. Die Straße war dann tabu. Aber diese Regel wurde gelockert, weil man merkte, dass Radwege nicht immer sicherer als die Straße sind. Heute gilt: Eine generelle Pflicht, Radwege zu benutzen, gibt es nicht mehr.
Wo können und wo müssen Radfahrer nun tatsächlich fahren? Um Lichts ins Dunkel zu bringen, möchten die Initiative "Soltau fährt Rad" und der ADFC Heidekreis in einer Artikelserie, die 14-tägig in der Böhme-Zeitung erscheint, die gültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verständlich erklären. Es sollen die verschiedenen Möglichkeiten der Radverkehrsführung vorgestellt werden. Dabei wird erläutert, welche Regeln gelten und worauf Radfahrer und Autofahrern achten müssen, damit alle Verkehrsteilnehmer sicherer im Straßenverkehr unterwegs sind – ein Leitfaden, nicht nur für Radfahrer.
Auf unserer Webseite werden die Beiträge veröffentlicht, sobald diese in der Böhme-Zeitung erschienen sind.
Die Themen:
- Benutzungspflichtige Radwege
- Radwege ohne Benutzungspflicht
- Radfahren auf der linken Seite
- Schutzstreifen
- Gehwege für Radfahrer freigegeben
- Radfahren in der Fußgängerzone
- Radfahren auf der Fahrbahn