
Für mehr Sicherheit auf Soltaus Straßen
„Sie fahren mit Abstand am besten …“ – Mit Plakaten und Banner setzt sich der ADFC Heidekreis seit Jahren für die Einhaltung des sicheren und gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstands ein.
Seit 2020 regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) im § 5 eindeutig, dass der Überholabstand mindestens 1,50 m betragen muss, um Radfahrern eine sichere Fahrt zu ermöglichen. Außerorts sind es sogar 2 m. Und dieser Abstand gilt auch bei mit gestrichelten Linien markierten Schutzstreifen.
Und wenn der Gegenverkehr das sichere Überholen nicht zulässt, ist mit dem Überholvorgang zu warten, bis sich eine geeignete Gelegenheit ergibt. Leider beachten nach wie vor nicht alle Autofahrer diesen Regelung und gefährden und verunsichern Radfahrer. Der ADFC weist wiederholt mit Plakaten und Bannern auf diese seit vielen Jahren gültige Regelung.
Würden alle Autofahrende diese Vorgabe beachten, würde das Radfahren auf der Straße sicherer sein und auch so wahrgenommen werden. Doch bis heute gibt es Autofahrende, die diese Regelung der Straßenverkehrsordnung nicht kennen und mit einem zu geringem Abstand beim Überholen Radfahrer verunsichern und gefährden.
Leider kommt es auch regelmäßig vor, dass Autofahrer Radfahrer hupend an den Straßenrand drängen oder durch einen Zuruf oder eine Geste darauf hinweisen, dass Rad- oder Gehweg zu benutzen sind, obwohl Radfahrer in Soltau auch immer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Benutzungspflichtige Radwege gibt es in Soltau nicht mehr.






