Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Heidekreis

Radfahren im Winter? Sicher – mit geräumten Radwegen

Die starken Schneefälle der letzten Tage haben sowohl Autofahrern als auch Radfahrern das Leben erheblich erschwert. Die Räumdienste waren voll im Einsatz.

Radfahren im Winter

Während Hauptverkehrsstraßen in der Regel relativ schnell von Schnee und Eis befreit wurden, stellt sich die Situation auf Radwegen entlang der Hauptverkehrsstraßen weitaus problematischer dar. „Hier sind Radfahrer oft gezwungen, über längere Zeiträume mit erheblichen Einschränkungen zu leben oder gar komplett auf die Nutzung des Radwegs zu verzichten. Oftmals bringt erst einsetzendes Tauwetter wieder befahrbare Wege mit sich, was die Fahrradnutzung im Winter erheblich einschränkt.“, so Joachim Dierks, Vorsitzender des ADFC Heidekreis.

Dabei sind Kommunen nach einem Bundesgerichts-Urteil verpflichtet, verkehrswichtige Radwege zu räumen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die Radwege, die eine wichtige Infrastruktur für den alltäglichen Verkehr darstellen. Insbesondere Schüler und Schülerinnen sind auf diese Wege angewiesen. Es ist daher dringend geboten, den Winterdienst auf verkehrswichtigen Radwegen nicht als nachrangige Aufgabe, sondern als gleichwertig wichtig wie den auf den Hauptverkehrsstraßen zu betrachten. Dies erfordert nicht nur die Bereitstellung ausreichender Ressourcen, sondern auch eine strategische Planung der Räumdienste, die den Radverkehr angemessen berücksichtigt. Nur so kann gewährleistet werden, dass Radfahrer auch in der kalten Jahreszeit sicher unterwegs sein können.

Radfahrer dürfen auf die Fahrbahn ausweichen – ausreichender Überholabstand ist wichtig
Wenn Radwege aufgrund von Schnee und Eis unpassierbar sind, erlaubt die Straßenverkehrsordnung Radfahrern auch bei benutzungspflichtigen Radwegen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Für viele Radfahrer ist dies keine Option, zumal der befahrbare Straßenraum durch den aufgeschobenen Schneematsch, der sich an den Rändern ansammelt, eingeengt ist.

Wichtig ist, dass Autofahrer bei diesen Witterungslagen besonders aufmerksam sind und auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholen. Und sollte der entgegenkommende Verkehr ein sicheres Überholmanöver unmöglich machen, so ist es unerlässlich, abzuwarten, bis sich eine passende Gelegenheit bietet.


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