Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Heidekreis

Radfahren auf der Straße – aber sicher!

„Sie fahren mit Abstand am besten …“ steht auf den blauen Schildern, die in den kommenden Wochen in Schneverdingen darauf hinweisen, dass Radfahrende mit mindestens 1,5 Meter Abstand überholt werden müssen.

Auch wenn Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert sind, gilt der vorgeschriebene Überholabstand von 1,50 m.
Auch wenn Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert sind, gilt der vorgeschriebene Überholabstand von 1,50 m. © ADFC Heidekreis

Seit 2020 regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) im § 5 eindeutig, dass der Überholabstand mindestens 1,50 m betragen muss, um Radfahrern eine sichere Fahrt zu ermöglichen. Außerorts sind es sogar 2 m. Und dieser Abstand gilt auch bei mit gestrichelten Linien markierten Schutzstreifen. Kann dieser Überholabstand nicht eingehalten werden, ist mit dem Überholvorgang zu warten, bis sich eine passende Situation ergibt.

„Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrende diese Vorgabe nicht kennen und folglich nicht beachten, so Werner Mader vom ADFC. „Das sorgt schon für Stress und Unsicherheit auf dem Fahrrad. Einige Autofahrer fühlen sich sogar berechtigt, auf der Straße fahrende Fahrradfahrer anzuhupen, bewusst an den Bordstein zu drängen und mit Gesten und Worten aufzufordern, doch gefälligst den Radweg oder den Gehweg zu benutzen. Dabei verweisen sie auch auf Bürgersteige, die Fußgängern vorbehalten sind.

In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, dass das Fahrrad ein Fahrzeug ist und Radfahrer als Verkehrsteilnehmer grundsätzlich auf der Straße fahren. Das Befahren der Straße ist nur verboten, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen eindeutig geregelt ist.

Auf der Fahrbahn fühlen sich aber viele Radfahrer nicht sicher und weichen – wenn kein Radweg vorhanden ist – auf Gehwege aus und verunsichern, bedrängen oder gefährden durch dieses Verhalten die Fußgänger. Gehwege dürfen nur befahren werden, wenn diese durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ freigegeben sind. Und Fußgänger haben hier absoluten Vorrang. Das bedeutet, dass diese Wege nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen, so der ADFC weiter.

„Mit unserer Schilder-Aktion sollen Autofahrende sensibilisiert werden, Radfahrer auf der Straße mit Respekt und Rücksicht zu beachten und als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren. „Werden die Straßen als sicher und komfortabel wahrgenommen, wählen Radfahrer auch gern diese Flächen“, so Doris Blume-Winkler, zweite Vorsitzende des ADFC Heidekreises.

„Wir möchten mit dieser Aktion außerdem zeigen, dass mit relativ wenig Aufwand ein Beitrag für mehr Sicherheit von Radfahrern geleistet werden kann. Kommunen können sich so mit einfachen Mitteln für die Förderung des Radverkehrs einsetzen.“, so der ADFC Heidekreis. Buchholz in der Nordheide z.B. mache dies vor und werbe seit Jahren mit Kandelaber-Plakaten für den sicheren Überholabstand, informiere Autofahrer, dass Radfahrer auf der Straße fahren dürfen oder weise auf das Park- und Halteverbot auf Schutzstreifen hin.


https://heidekreis.adfc.de/neuigkeit/radfahren-auf-der-strasse-aber-sicher

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