ADFC-Aktion zum Stadtradeln Soltau

Zur Unterstützung des Stadtradeln in Soltau und zur Steigerung des Sicherheitsgefühls der Radfahrer auf der Straße, weist der ADFC Heidekreis mit Bannern im Stadtgebiet Soltau auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern hin.

Hinweis auf den vorgeschriebenen Abstand beim Überholen
... in Soltau an der Lüneburger Straße © ADFC Heidekreis

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 ist dieser Mindestabstand auf 1,50 Meter festgesetzt worden. Dieser Abstand gilt auch, wenn Radfahrer auf Schutz- und Radfahrstreifen unterwegs sind. „Leider stellen wir immer wieder fest, dass hier mit einem zu geringen Abstand überholt wird“, so der ADFC.

Die Aktion des ADFC Heidekreis für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ist durch die Unterstützung der Volksbank Lüneburger Heide eG, der Fahrschule Brunkhorst, und der Verkehrswacht Soltau möglich geworden.


https://heidekreis.adfc.de/neuigkeit/adfc-aktion-zum-stadtradeln-soltau

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