ADFC-Aktion zum Stadtradeln Soltau
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 ist dieser Mindestabstand auf 1,50 Meter festgesetzt worden. Dieser Abstand gilt auch, wenn Radfahrer auf Schutz- und Radfahrstreifen unterwegs sind. „Leider stellen wir immer wieder fest, dass hier mit einem zu geringen Abstand überholt wird“, so der ADFC.
Die Aktion des ADFC Heidekreis für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ist durch die Unterstützung der Volksbank Lüneburger Heide eG, der Fahrschule Brunkhorst, und der Verkehrswacht Soltau möglich geworden.